Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 523
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 07.03.2001 - X R 82/95
Wohneigentumsförderung für Anbauten
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Dies wäre anders, wenn die Klägerin ab 1998 wirtschaftliche Alleineigentümerin nicht nur des Dachgeschoßausbaus sondern auch der damit erweiterten Obergeschoßwohnung gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481).Dies ist jedenfalls der Fall bei der Herstellung einer selbständigen Wohnung durch einen Ausbau oder eine Erweiterung auf einem fremden Grundstück, für die der Hersteller nach den Gründen des BFH-Urteils vom 7. März 2001 X R 82/95 (BStBl II 2001, 482 unter II. Nr. 1 c)) Anspruch auf eine Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG hat.
Der Senat folgt nicht der von Paus (…KFR F. 3 EStG § 10e 6/01, S. 319) bei der Kommentierung des BFH-Urteils X R 82/95 (…a. a. O.) vertretenen Meinung, der Gesetzestext des § 2 Abs. 2 EigZulG lege die Auffassung nahe, ein Anspruch auf Eigenheimzulage für einen Ausbau oder eine Erweiterung könne nicht nachträglich durch Übertragung des rechtlichen Eigentums an der Wohnung begründet werden.
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Bei Fertigstellung des Ausbaues im Jahr 1998 sei sie wirtschaftliche Alleineigentümerin des Dachgeschoßausbaues gewesen (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97).Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ) genügt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - indes nicht, daß ein Miteigentümer die Aufwendungen für Baumaßnahmen allein getragen hat und sich die Miteigentümer über die Wohnungsnutzung verständigen (obligatorisches Nutzungsrecht, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24. September 1998 3 K 3746/95 E, EFT 1999, 953, nrkr., BFH-Az.: X R 29/99), vielmehr muß vor Baubeginn eine ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung über ein alleiniges Nutzungsrecht der ausgebauten Wohnung und dessen Dauer getroffen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl 1998, 97; FG Köln vom 4.5. 1998 6 K 1239/97, nrkr., EFG 2000, 538 + Beilage zu Heft 11/00, Tnr.
- BFH, 04.12.2001 - IX R 34/98
EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Insoweit werde das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BGH in dem Revisionsverfahren IX R 34/98 angeregt.Insoweit komme es nicht entscheidend auf den Ausgang des Revisionsverfahrens IX R 34/98 an.
- BFH, 20.03.2001 - IX R 97/97
Zufluss bei Zahlungen durch Scheck
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Dies ist jedenfalls der Fall bei der Herstellung einer selbständigen Wohnung durch einen Ausbau oder eine Erweiterung auf einem fremden Grundstück, für die der Hersteller nach den Gründen des BFH-Urteils vom 7. März 2001 X R 82/95 (BStBl II 2001, 482 unter II. Nr. 1 c)) Anspruch auf eine Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG hat. - FG Köln, 04.05.1998 - 6 K 1239/97
Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ) genügt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - indes nicht, daß ein Miteigentümer die Aufwendungen für Baumaßnahmen allein getragen hat und sich die Miteigentümer über die Wohnungsnutzung verständigen (obligatorisches Nutzungsrecht, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24. September 1998 3 K 3746/95 E, EFT 1999, 953, nrkr., BFH-Az.: X R 29/99), vielmehr muß vor Baubeginn eine ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung über ein alleiniges Nutzungsrecht der ausgebauten Wohnung und dessen Dauer getroffen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl 1998, 97; FG Köln vom 4.5. 1998 6 K 1239/97, nrkr., EFG 2000, 538 + Beilage zu Heft 11/00, Tnr. - BFH, 04.04.2000 - IX R 25/98
Eigenheimzulage in Miteigentumsfällen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG kann ein Anspruchsberechtigter den Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen, wenn mehrere Anspruchsberechtigte - wie im Streitfall noch im Kalenderjahr 1998 - bürgerlich-rechtlich Eigentümer einer Wohnung sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. April 2000 IX R 90/97, BStBl II 2000, 414; vom 4. April 2000 IX R 25/98, BStBl II 2000, 652). - BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97
Eigenheimzulage bei Miteigentum
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG kann ein Anspruchsberechtigter den Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen, wenn mehrere Anspruchsberechtigte - wie im Streitfall noch im Kalenderjahr 1998 - bürgerlich-rechtlich Eigentümer einer Wohnung sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. April 2000 IX R 90/97, BStBl II 2000, 414; vom 4. April 2000 IX R 25/98, BStBl II 2000, 652). - FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ) genügt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - indes nicht, daß ein Miteigentümer die Aufwendungen für Baumaßnahmen allein getragen hat und sich die Miteigentümer über die Wohnungsnutzung verständigen (obligatorisches Nutzungsrecht, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24. September 1998 3 K 3746/95 E, EFT 1999, 953, nrkr., BFH-Az.: X R 29/99), vielmehr muß vor Baubeginn eine ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung über ein alleiniges Nutzungsrecht der ausgebauten Wohnung und dessen Dauer getroffen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl 1998, 97; FG Köln vom 4.5. 1998 6 K 1239/97, nrkr., EFG 2000, 538 + Beilage zu Heft 11/00, Tnr. - BFH, 18.07.2001 - X R 29/99
Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00
Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ) genügt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - indes nicht, daß ein Miteigentümer die Aufwendungen für Baumaßnahmen allein getragen hat und sich die Miteigentümer über die Wohnungsnutzung verständigen (obligatorisches Nutzungsrecht, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24. September 1998 3 K 3746/95 E, EFT 1999, 953, nrkr., BFH-Az.: X R 29/99), vielmehr muß vor Baubeginn eine ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung über ein alleiniges Nutzungsrecht der ausgebauten Wohnung und dessen Dauer getroffen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl 1998, 97; FG Köln vom 4.5. 1998 6 K 1239/97, nrkr., EFG 2000, 538 + Beilage zu Heft 11/00, Tnr.